Sachkundennachweis für Hundehalter

Hunde

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundennachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten.

Datei herunterladen: PDFTermine Sachkundennachweis für Hundehalter WIFI.pdf

 

11.02.2020

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