Legalisator

Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Münster mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

    € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmten Wert

    € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-

    € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-

    € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-

    € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

Kontakt

Kontaktdaten von Legalisator
Telefon+43 5337 821019
Faxnummer+43 5337 821016
E-Mail (offiziell)verwaltung@muenster.at

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